Lockerungen rund um die Afrikanische Schweinepest

In Wiesbaden gelten für Landwirtinnen und Landwirte Lockerungen rund um
die Afrikanische Schweinepest. In der sogenannten Sperrzone II ist das
Mähen und Bearbeiten von Flächen sowie die Ernte bestimmter Kulturen
ohne Drohnenflug erlaubt. Beim Maisanbau gelten nochmal speziellere
Regeln. Die Ernte bleibt hier weiter genehmigungspflichtig. Auch für
Jägerinnen und Jäger gibt es Änderungen: Die Schwarzwildjagd auf der
Schiersteiner Aue ist mit Auflagen wieder zulässig. Für Hunde gilt dort
weiterhin Leinenpflicht und Wegegebot.

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