EU Regelungen für Zahlungen an die Stadt treten in Kraft

Künftig müssen bei Zahlungen an die Stadt Wiesbaden ausschließlich die
Bezeichnung Landeshauptstadt Wiesbaden verwendet werden. Nur so ist
eine reibungslose und fristgerechte Zahlungsabwicklung möglich. Das hat die
hessische Landeshauptstadt mitgeteilt. Grund dafür ist eine ab Anfang
Oktober neue EU-Regelung zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-
Überweisungen. Die sogenannte „Verification of Payee (VoP)“ soll Zahlungen
innerhalb der EU sicherer machen und vor Fehlüberweisungen sowie Betrug
schützen. Dabei wird künftig bei jeder Überweisung geprüft, ob der
angegebene Name mit der IBAN übereinstimmt. Die Landeshauptstadt
Wiesbaden bittet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen daher, ihre
Zahlungsvorlagen und Daueraufträge rechtzeitig zu überprüfen.

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