Europäische Union verlängert Regelung zur Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Europäische Union verlängert eine Regelung zur freiwilligen Aufdeckung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet bis April 2028. Das teilt das Hessische Innenministerium in Wiesbaden mit. Die sogenannte Interims-Verordnung ermöglicht es Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten weiterhin, unverschlüsselte Inhalte freiwillig automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen zu prüfen und Verdachtsfälle an die zuständigen Behörden zu melden. End-to-End-verschlüsselte Kommunikation ist von der Regelung ausgenommen. Ein erheblicher Teil der Verfahren in Hessen zum sexuellen Kindesmissbrauch gehe auf Meldungen zurück, die über das Bundeskriminalamt an die Länder weitergegeben werden, so Innenminister Roman Poseck.

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