Die Aufstallpflicht für kleine Geflügelhaltungen werden ab sofort gelockert. Laut der hessischen Landeshauptstadt darf Geflügel in Haltungen bis zu 50 Tieren wieder aus dem Stall. Für größere Betriebe mit mehr als 50 Tieren bleibt die Aufstellpflicht vorerst bestehen. Grund dafür ist die anhaltende Gefahr einer Ansteckung der Geflügelpest – vor allem durch heimische Vögel. Tote Wild- und Wasservögel sollen weiterhin beim Amt für Veterinärwesen gemeldet werden.
Geflügelhaltungen werden ab sofort gelockert
17.12.202512:35 Uhr

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