Hessische Staatsgerichtshof kippt Reform des Kommunalwahlrechts in Hessen

Der Hessische Staatsgerichtshof hat die Reform des Kommunalwahlrechts in Hessen gekippt. Das hat der Hessische Staatsgerichtshof gestern in Wiesbaden mitgeteilt. Laut dem Urteil verstößt die Wahlrechtsreform gegen die Verfassung. Die schwarz-rote Landesregierung wollte im April 2025 die Sitzverteilung in Stadt- und Gemeindeparlamenten die Sitzverteilung zugunsten größerer Parteien ändern. Das Gericht entschied jedoch, dass das bisherige Verfahren kleinere Parteien systematisch benachteilige und damit gegen die Wahlgleichheit sowie die Chancengleichheit der Parteien nach der Hessischen Verfassung verstoße. Die Richter gaben damit einer Klage der FDP recht.

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