Das Land Hessen setzt die Zusatzauflagen für landwirtschaftliche Betriebe in sogenannten „Roten Gebieten“ mit zu hohen Nitratwerten vorerst aus. Das hat das hessische Landwirtschaftsministerium aus Wiesbaden mitgeteilt. Demzufolge werden die verschärften Vorgaben bis auf Weiteres nicht kontrolliert und auch Verstöße wirken sich nicht auf EU-Fördermittel aus. Durch die Entscheidung können Landwirtinnen und Landwirte für die ab Februar anstehende Düngesaison sicher planen. Grund für die Aussetzung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine ähnliche bayerische Verordnung für unwirksam erklärt hat.
Land Hessen setzt Zusatzauflagen für landwirtschaftliche Betriebe aus
19.01.202612:46 Uhr

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