Zahlungen an die Stadt ab sofort nur noch mit der Bezeichnung Landeshauptstadt möglich

Bei Zahlungen an die Stadt Wiesbaden muss ab sofort ausschließlich die Bezeichnung Landeshauptstadt Wiesbaden verwendet werden. Nur so ist eine reibungslose und fristgerechte Zahlungsabwicklung möglich. Das hat die hessische Landeshauptstadt mitgeteilt. Grund dafür ist eine neue EU-Regelung zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen. Die sogenannte „Verification of Payee (VoP)“ soll Zahlungen innerhalb der EU sicherer machen und vor Fehlüberweisungen sowie Betrug schützen. Dabei wird ab sofort bei jeder Überweisung geprüft, ob der angegebene Name mit der IBAN übereinstimmt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden bittet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen daher, ihre Zahlungsvorlagen und Daueraufträge zu überprüfen

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