Der Hessische Landtag hat heute das Kommunale Flexibilisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht es Städten, Gemeinden und Landkreisen, sich auf Antrag zeitweise von bestimmten landesrechtlichen Standards zu befreien, um Bürokratie abzubauen. So kann beispielsweise
die Altersgrenze für den aktiven Dienst bei Freiwilligen Feuerwehren von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Außerdem war es rechtlich nicht möglich, dass ein Landkreis und die zugehörigen Gemeinden eine gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehörde bilden. Mit dem Flexibilisierungsgesetz wird das künftig erlaubt. So können Aufgaben der Ordnungsverwaltung besser gebündelt werden. Das entlaste vor allem kleinere Gemeinden, so das hessische Innenministerium aus Wiesbaden in einer Mitteilung.
Hessische Landtag verabschiedet heute das Kommunale Flexibilisierungsgesetz







