Hessischer Landtag beschließt neue Regeln für Aufnahme und Eingliederung

Der Hessische Landtag hat neue Regeln für die Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern beschlossen. Das Gesetz gilt künftig bis Ende 2033 und soll unter anderem den hessischen Kommunen mehr Möglichkeiten bei Unterbringung und Verteilung geben. Spätaussiedler sollen künftig stärker gemeinsam untergebracht und bei ihrem Start in Hessen gezielt unterstützt werden. Außerdem wird die Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth weiterentwickelt. Dort können junge Menschen unter anderem auf das Abitur vorbereitet werden. Innenminister Roman Poseck spricht von verlässlicheren Bedingungen für die Betroffenen und die Kommunen.

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